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Schulgesetz
§ 65, Abs. 1
„Die
Eltern haben das Recht und die Pflicht,
an der schulischen Erziehung
mitzuwirken."
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Klassenpflegschaft
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Wer:
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Eltern der
Schüler, Klassenlehrer, Fachlehrer (bei Bedarf)
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Vorsitz:
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Klassenelternvertreter
stellvertretend: Klassenlehrer
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Wann:
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mindestens
einmal im Schulhalbjahr
(die erste spätestens sechs Wochen nach
Schuljahrbeginn)
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Was:
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Unterrichtung,
Aussprache und Anregungen zu:
- Entwicklungsstand der Klasse
- Stundentafel
- Leistungsbeurteilung
- Klassenarbeiten, Hausaufgaben
- etc.
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Elternbeirat
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Wer:
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alle
Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter der Schule
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Vorsitz:
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Elternbeirat
wählt Vorsitzenden und Stellvertreter
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Wann:
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mindestens
einmal im Schulhalbjahr
(spätestens 6 Wochen nach Schuljahrbeginn)
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Was:
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- Eltern
informieren
- Verständnis für Arbeit der Schule fördern
- Elternwünsche beraten und der Schule unterbreiten
- bei Schulträger, Schulaufsichtsbehörde und in Öffentlichkeit für
Schule eintreten
- Mitwirken beim Verbessern der Schulverhältnisse
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Schulkonferenz
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Wer:
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Schulleiter,
Elternbeiratsvorsitzender, 6 Lehrer, 2 Eltern, 3 Schüler
(gültig für
unsere Schule)
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Vorsitz:
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Schulleiter,
Stellvertreter: Elternbeiratsvorsitzender
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Wann:
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mindestens
einmal im Schulhalbjahr
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Was:
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fördert
Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern
Die Schulkonferenz
entscheidet (bindend für Schulleitung und Lehrer):
- Schulpartnerschaft,
schulfreier Samstag, Unterrichtsbeginn
- Tag der Einschulung in Grundschule
- Allgemeines zur Schülermitverwaltung
- Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
- Anforderung der Haushaltsmittel bei Schulträger
Die Schulkonferenz ist
anzuhören:
- zu bestimmten
Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz
- zu Schulversuchen
- zu
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- zu Stellungnahmen gegenüber
Schulträger
- zu Ausstattung und Baumaßnahmen
Die Schulkonferenz
berät und gibt ihr Einverständnis:
- Schul- und
Hausordnung
- Allgemeines zu Klassenarbeiten und Hausaufgaben
- Rechts-
und Verwaltungsvorschriften
- Grundsätze für die Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen und
außerunterrichtlichen
Veranstaltungen
Die Schulkonferenz wirkt entscheidend bei der Besetzung der
Schulleiterstelle mit.
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