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Schulgesetz § 65, Abs. 1

„Die Eltern haben das Recht und die Pflicht,
an der schulischen Erziehung mitzuwirken."

 

 

Klassenpflegschaft

Wer:

Eltern der Schüler, Klassenlehrer, Fachlehrer (bei Bedarf)

Vorsitz: 

Klassenelternvertreter
stellvertretend: Klassenlehrer

Wann:

mindestens einmal im Schulhalbjahr
(die erste spätestens sechs Wochen nach Schuljahrbeginn)

Was:

Unterrichtung, Aussprache und Anregungen zu:
- Entwicklungsstand der Klasse
- Stundentafel
- Leistungsbeurteilung
- Klassenarbeiten, Hausaufgaben
- etc.

 

 

Elternbeirat

Wer:

alle Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter der Schule

Vorsitz: 

Elternbeirat wählt Vorsitzenden und Stellvertreter

Wann:

mindestens einmal im Schulhalbjahr
(spätestens 6 Wochen nach Schuljahrbeginn)

Was:

- Eltern informieren
- Verständnis für Arbeit der Schule fördern
- Elternwünsche beraten und der Schule unterbreiten
- bei Schulträger, Schulaufsichtsbehörde und in Öffentlichkeit für Schule eintreten
- Mitwirken beim Verbessern der Schulverhältnisse

 

 

Schulkonferenz

Wer:

Schulleiter, Elternbeiratsvorsitzender, 6 Lehrer, 2 Eltern, 3 Schüler
(gültig für unsere Schule)

Vorsitz: 

Schulleiter, Stellvertreter: Elternbeiratsvorsitzender

Wann:

mindestens einmal im Schulhalbjahr

Was:

fördert Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern
Die Schulkonferenz entscheidet (bindend für Schulleitung und Lehrer):
- Schulpartnerschaft, schulfreier Samstag, Unterrichtsbeginn
- Tag der Einschulung in Grundschule
- Allgemeines zur Schülermitverwaltung
- Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
- Anforderung der Haushaltsmittel bei Schulträger
Die Schulkonferenz ist anzuhören:
- zu bestimmten Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz
- zu Schulversuchen
- zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- zu Stellungnahmen gegenüber Schulträger
- zu Ausstattung und Baumaßnahmen
Die Schulkonferenz berät und gibt ihr Einverständnis:
- Schul- und Hausordnung
- Allgemeines zu Klassenarbeiten und Hausaufgaben
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Grundsätze für die Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen und
  außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Die Schulkonferenz wirkt entscheidend bei der Besetzung der Schulleiterstelle mit
.